Der Wuppersprung der
Elefantendame 'TUFFI' darf auf einer Seite über die Wuppertaler Schwebebahn nicht unerwähnt
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TUFFI's Wuppersprung aus der Wuppertaler Schwebebahn

Eine Schwebebahn-Seite ohne die Erwähnung des wohl ungewöhnlichsten Zwischenfalls in der Geschichte der Wuppertaler Schwebebahn wäre unvollständig.


Freiheit für Links - eine wichtige Sache!!!

Der Vorfall 

Am 21.07.1950 führte der Zirkusdirektor Althoff als Werbung für seinen Zirkus (und für die Stadt Wuppertal) eine Schwebebahnfahrt mit der Elefantendame Tuffi durch. Er musste 4 - 5 Fahrscheine kaufen und so die Beförderungsbedingungen anerkennen. Dafür wurde ihm ein 2.Klasse-Abteil reserviert. Gegen 10.30 Uhr bestieg Tuffi zusammen mit Zirkusdirektor Althoff, einem Wärter, weiteren Zirkusangehörigen und diversen Pressereportern am Alten Markt den Wagen Nr. 13.

Kurz nach Abfahrt wurde Tuffi aber sehr unruhig. Als mögliche Erklärung wurden das quietschende Geräusch der Schwebebahn, das Pendeln des Wagens, die Enge im Abteil und die Blitzlichter der Pressereporter vermutet. Kurz vor erreichen der Station Adlerbrücke sprang Tuffi durch die zerstörten Fensterscheiben auf der linken Seite in die Wupper. Die Elefantendame erlitt hierbei nur ein paar Schrammen am Hinterteil.

Nicht ganz so glimpflich ging diese Angelegenheit für die übrigen Beteiligten aus:
- ein Mitreisender wurde gegen die Türscheibe gedrückt
- zwei Reporter wurden im Gesicht verletzt
- ein Fotoapparat wurde zerschlagen
- eine Sitzbank zerbrach unter Tuffis Gewicht.
 

Das gerichtliche Nachspiel 

Dem Wuppersprung folgte das juristische Nachspiel:
Das Gericht verneinte zwar die Überschreitung der Belastungstoleranz, kam jedoch trotzdem zu dem Schluß das eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit vorlag. Als Begründung führte das Gericht an, das es sich um einen planmäßig verkehrenden Schwebebahnwagen handelte, der zur Aufnahme von Tieren (insbesondere Elefanten) nicht geeignet war und für die Insassen des Wagens eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Darüber hinaus wurde festgestellt, daß die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Blinden- und Polizeihunden gemäß den Beförderungsbedingungen verboten war.

Zirkusdirektor Althoff wurde der fahrlässigen Transportgefährdung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden. Der Leiter der Verkehrsabteilung wurde der fahrlässigen Transportgefährdung für schuldig befunden. Beide wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Beteiligten wurde darüber hinaus aufgegeben, zukünftig solche Vorhaben gründlichst und unter Einhaltung der Bestimmungen zu prüfen und sich hierbei ausschließlich vom Grundsatz der Verkehrssicherheit leiten zu lassen.

Über Tuffis Sprung und den anschließenden Prozeß wurde in aller Welt berichtet. Dadurch hatte die Stadt Wuppertal, etwas anders als geplant, ihre Publicity doch noch bekommen.


 

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Quelle dieses Dokumentes im Netz: http://www.martin-wuppertal.de/schwebebahn/tuffi_schwebebahn.html